Thomas Meyer-Falk
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Folter in Deutschland auch bald für Linke?
"Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden", so steht es in der am 07.08.1952 von Deutschland ratifizierten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte.
Zur Zeit macht in der BRD der Fall des Vize-Polizeipräsidenten DASCHNER aus Frankfurt a. Main Schlagzeilen, ordnete dieser doch im Oktober 2002 in einem Fall von Kindesentführung an, daß dem in Polizeigewahrsam befindlichen Verdächtigen Folter anzudrohen sei. In einem Interview mit der "Frankfurter Rundschau" (22. Feb. 2003, Seite 2) protzte er sodann damit, daß er auch angeordnet hatte, einen Polizeikampfsporttrainer extra aus dem Urlaub einzufliegen, um den Verdächtigen auch durch Taten zu foltern, nämlich - Zitat- "durch Überdehnen des Handgelenks, oder durch das Drücken auf Schmerzpunkte "am Ohr, wo es sehr weh tut, ohne dass irgendeine Verletzung entsteht". Blut wollte man wohl (noch?) nicht sehen in Frankfurt am Main.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes MACKENROTH sprang DASCHNER bei und sprach davon, daß in gewissen Fällen die Androhung von Folter und deren Anwendung durchaus - Zitat - "erlaubt" sei.
Nun ist ein Fall von Kindesentführung abscheulich, viele besorgte Eltern würden zu gerne selbst einem Verdächtigen vielleicht Schmerzen zufügen, um so ihr Kind zu retten. Aber wer in den letzten 5,10,20 Jahren verfolgt hat, wie Kriminalpolitik in Deutschland funktioniert, der muß zugestehen, daß künftig auch in Deutschland (den "Vorbildern" USA, Israel u.a. Staaten folgend) mit Folter zu rechnen ist, und zwar staatlich gedeckt. Wurde beispielsweise die Einführung einer DNA-Gen-Datei unter Hinweis auf leichtere Identifizierung von Sexualtätern forciert, zielte diese DNA-Datei viel mehr darauf ab, politisch mißliebige Menschen leichter verfolgen zu können.
Das heißt, die Justizpolitik sucht sich Verbrechen aus, die für gewöhnlich Abscheu erregen (z.B. Sexualmord, Kindesentführung), um in deren Windschatten jene repressiven Praktiken einzuführen, für deren Einsatz unter anderen Umständen ansonsten kaum eine Mehrheit bestünde
1977 wurde, nach der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer durch die RAF, durchaus seitens der deutschen Regierung, erwogen, die inhaftierten RAF-Gefangenen standrechtlich zu erschiessen, um so die Freilassung Schleyers zu erzwingen. Damals waren jedoch die linken politischen Strukturen (noch) zu stark, als daß so ein Vorgehen tatsächlich hätte durchgeführt werden können.
Nach dem 11. September 2001 (Angriff auf das Herz des Kapitalismus und Imperialismus in New York City und Washington D.C.) erscheint aber vieles möglich. Menschen werden - auch in Deutschland - wieder wegen ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt, früher waren es "die Juden", heute sind es "die Moslems", Gerichte verurteilen trotz dürftigster Beweislage Menschen, die angeblich an den Vorbereitungen des "11. September" beteiligt gewesen sein sollen, zu langen Haftstrafen. Deutschland beteiligt sich durch vielfältigste Aktivitäten an dem geplanten Überfall auf den Irak...
Da liegt es auf der Hand, daß künftig in Deutschland die Polizei nicht mehr im verborgenen Verdächtige zu Aussagen zwingt (denn welcher Verdächtige konnte bislang derartiges beweisen, wo er/sie doch mit den Beamten alleine in einem Raum war?), sondern mit offiziellem Aktenvermerk - preußisch korrekt (man erinnere sich an die penible Aktenführung in den Konzentrations- und Vernichtungslagern des 3. Reiches) - Folter androht und durchführt. Und wen wird es mit als erste treffen? Wohl die linken AktivistInnen.
Alleine die Vermutung, eine angebliche linke "terroristische" Vereinigung könnte Anschläge mit Personenschaden planen, dürfte dann ausreichen, um Folter zu "legitimieren", denn bei der "Rechtsgüterabwägung" dürften Polizisten wohl stets zu dem Ergebnis gelangen, daß die Körperverletzung des/der Verdächtigen im Vergleich zu dem potentiellen Tod von Menschen erheblich geringwertiger ist. Wo endet diese Spirale?
Wird dann künftig auch der Junkie oder Drogendealer gefoltert, im Namen der "deutschen Volksgesundheit"!?. Oder der Bankräuber - im Namen der Bank, die ihr Geld wiedererhalten möchte?! Denn was ist schon ein bißchen Schmerz durch Hand umbiegen und am Ohr herumdrücken?!
Anstatt langer, ermüdender, personal- und damit kostenintensiver Vernehmungen von Beschuldigten, wird einfach ein wenig gefoltert und schon ist binnen 5 Minuten das Geständnis fix und fertig.
Was ist schon 5 Minuten Schmerz im Vergleich zur "Effizienzsteigerungbsquote" !?
Die Büchse der Pandorra ist geöffnet, sie lässt sich nach dem Fall es Polizei-Vizepräsidenten DASCHNER nicht (mehr) schließen.
Im Oktober 2002, wo wird es künftig heißen, begann die Bundesrepublik Deutschland offiziell mit Folterungen.
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